Die Bürokratie um Steuern und Beruf sind sehr undurchsichtig, sodass Unerfahrene oft unbeabsichtigt Fehler machen oder einen bürokratischen Schritt gehen, den Sie gar nicht hätten tun müssen.
Die Diskussion rund um das eigene Gewerbe ist so ein intransparentes Konstrukt.
Wir erklären Ihnen im folgenden Ratgeberteil ab wann Sie einen Gewerbeschein beantragen müssen.
Neben dieser Regelung gibt es außerdem noch die Katalogberufe, welche im Einkommenssteuergesetz §18 festgelegt sind.
Beispiele für Katalogberufe sind Journalisten, Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare oder Architekten.
Diese Ausnahmeberufe müssen sich bei Selbstständigkeit zwar auch beim Finanzamt melden, werden aber anders versteuert.
Für manche Bereiche muss allerdings zusätzlich zur Gewerbeanmeldung eine Gewerbeerlaubnis vorgewiesen werden, wie zum Beispiel bei Maklern, Spielhallenbesitzern, allen Berufen in der Gastronomie und auch im Vertrieb.
Gewerbeanmeldung | Gewerbeschein | Gewerbeerlaubnis (Quelle: © Gajus -Fotolia.com)
Gewerbeanmeldung | Gewerbeschein (Quelle: © IHK Darmstadt - Youtube.com)
Wenn Sie das Formular ausgefüllt haben, bringen Sie dieses zum Gewerbeamt.
Dort müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass identifizieren können.
Teilweise werden für Gewerbe zusätzliche Nachweise verlangt, wie zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Nachweis finanzieller Stabilität. Darüber sollten Sie sich zuvor bei der Industrie- und Handelskammer informieren, welche für Ihren Kreis zuständig ist.
Bei der Anmeldung fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Diese unterscheidet sich je nach Gewerbeamt.
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